Praxis für Osteopathie
und Physiotherapie

Termine & Tarife

Die Terminvergabe erfolgt telefonisch oder via Mail (siehe Kontakt).

 

Für Änderung eines bereits vereinbarten Therapietermines ersuche ich Sie, mich mindestens 1 Tag vor dem vereinbarten Datum zu kontaktieren, ansonsten muss ich die Sitzung leider in Rechnung stellen.

 

Um die jeweils aktuellen Tarife meines Praxisangebotes zu erfahren, ersuche ich Sie um Kontaktaufnahme via Telefon oder Mail (“siehe Kontakt”)

 

für einen erfolgreichen Therapiestart

Bringen Sie den Verordnungsschein, weiters ein Leintuch und evtl. vorhandene Befunde (inklusive der bildgebenden Verfahren) zur Therapie mit.

Osteopathie

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung für osteopathische Behandlungen, die Sie zur Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Auf Kostenrückerstattung osteopathischer Behandlungen besteht jedoch derzeit kein Rechtsanspruch im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherung. Für genauere Auskünfte erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.

 

Falls Sie eine Zusatzversicherung besitzen, ist dies von den Konditionen Ihres Vertrages abhängig, ob eine Rückerstattung für osteopathischen Behandlungen erfolgt. In diesem Falle müssen sie jedoch zuerst den bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Sozialversicherung einreichen um in weiterer Folge die Rückerstattung bei Ihrer Zusatzversicherung beantragen zu können.

Ich geben Ihnen diesbezüglich gerne weitere Auskunft.

 

Physiotherapie

Bringen Sie bitte die bewilligte ärztliche Verordnung zu Therapiebeginn mit. Die Höhe der derzeit gültigen Kostenrückerstattungsbeiträge erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse.